Hintergrund: Am 6. November 2024 kam es zum Bruch der Ampelkoalition in Deutschland. Dies hätte direkte Auswirkungen auf laufende Gesetzesvorhaben, darunter das Jahressteuergesetz 2024, welches eine Verlängerung der Übergangsfrist für § 2b UStG bis zum 31. Dezember 2026 vorsieht. Die politische Instabilität hätte die Verabschiedung dieses Gesetzes verzögern oder verhindern können.
Aktueller Stand: am 18.11.2024 hat der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen im Schnellbrief 351/2024 folgendes veröffentlicht:
Optionsfristverlängerung § 2b UStG
Der Bundestag hat am Freitag, 18. Oktober 2024, den von der Bundesregierung eingebrachten und vom Finanzausschuss geänderten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 und damit auch die geplante Optionsfristverlängerung für § 2b UStG (vgl. zuletzt Schnellbrief Nr. 311 vom 7. Oktober 2024) angenommen.
Das Jahressteuergesetz 2024 benötigt noch die Zustimmung des Bundesrates. Dort steht es auf der Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung am 22. November 2024. Der Finanzausschuss des Bundesrates hat nach Vorberatung Zustimmung zum Gesetz empfohlen.
Formal betrachtet kann man sich selbstverständlich auch weiterhin erst endgültig auf die Verlängerung verlassen, wenn die Verkündung der gesetzlichen Neuregelung im Bundesgesetzblatt erfolgt ist.
Zwischenzeitlich und rein zufällig hatte ich am 18.11.2024 eine Handlungsempfehlung veröffentlicht, für den Fall, dass aufgrund des Koalitionsbruchs das Jahressteuergesetz 2024, genau wie viele andere Gesetzesvorlagen, dieses Jahr nicht mehr verabschiedet wird.
Fazit: Also bleibt es höchstwahrscheinlich bei der erneuten Optionsfristverlängerung zum 31.12.2026.