NEWS! Optionsfristverlängerung steht nichts mehr im Wege!

§ 2b UStG Neuigkeiten

Inzwischen hat der Bundesrat in seiner 1049. Sitzung am 22. November 2024 beschlossen,
dem vom Deutschen Bundestag am 18. Oktober 2024 verabschiedeten Gesetz zuzustimmen
( vgl. Bundesrat Drs. 529/24 ). Der erneuten Optionsfristverlängerung steht damit nun nichts
mehr im Wege. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden.

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