Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand nach § 2b UStG – Checkliste zur Aufgabeninventur
Die umsatzsteuerliche Prüfung von Leistungen der öffentlichen Hand, insbesondere der Kommunen, hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Maßgeblich dafür waren das Steueränderungsgesetz 2015 (StÄndG 2015) und die zahlreichen, diesen vorausgehenden Entscheidungen der Gerichte zur Steuerpflicht der Leistungserbringung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR).
Ein wichtiger Baustein der umsatzsteuerlichen Prüfung ist dabei die sog. Aufgabeninventur. Alle entgeltlichen Leistungen der öffentlichen Hand, und mögen sie noch so geringfügig im Umfang sein, müssen hinsichtlich ihrer Einordnung in die steuerlichen Sphären des Umsatzsteuergesetzes (UStG) über prüft werden. Steuersubjekt der Umsatzsteuer sind die steuerbaren Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 UStG, welche es zu identifizieren gilt. Abzugrenzen sind die steuerbaren Umsätze von den steuerbefreiten Umsätzen (insbesondere nach § 4 UStG) und darüber hinaus von den nicht steuerbaren Umsätzen. Während die Einordnung als nicht steuerbarer Umsatz eine Unterwerfung des Umsatzes unter das UStG ausschließt, sind auf steuerbefreite Umsätze vordergründig zahlreiche formale Vorschriften des UStG anzuwenden (z.B. Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG). Die Unterscheidung zwischen nicht steuerbaren und nicht steuerpflichtigen Umsätzen ist deshalb nicht nur akademischer Natur.
Die nachfolgende Checkliste soll eine Hilfestellung zur Unterscheidung dieses „Dreiklangs“ bei der Aufgabeninventur bieten.
Neben den gesetzlichen Regelungen in § 2b UStG greift die Checkliste folgende BMF-Schreiben zur Einordnung der Leistungspflicht mit auf:
– BMF-Schreiben vom 16. 12. 2016; Allgemeine Anwendungsfragen zu § 2b UStG
– BMF-Schreiben vom 14. 11. 2019; Wettbewerbsverzerrung bei interkommunaler Zusammenarbeit
– BMF-Schreiben vom 29. 11. 2019, zum Anschluss- und Benutzungszwang
– BMF-Schreiben vom 20. 2. 2020; Fallbeispiele zur Anwendung von § 26 UStG
– BMF-Schreiben vom 9. 7. 2020; nochmals Fallbeispiele zur Anwendung von § 2b UStG
– BMF-Schreiben vom 5. 8. 2020; zur Konzessionsabgabe
– BMF-Schreiben vom 23. 11. 2020; zum Friedhofs- und Bestattungswesen
Die Checkliste kann Grundlage einer Leistungsprüfung in der Kommune sein und darüber hinaus eine Dokumentation der Ergebnisse und der Ergebnisfindung gewährleisten.