§ 2b UStG: Das Bürokratie-Monster für Rathäuser und Kommunen
§ 2b UStG bringt einen Paradigmenwechsel für Kommunen, Kirchen und Hochschulen: Viele Leistungen sind jetzt umsatzsteuerpflichtig. Erfahre, welche Ausnahmen gelten, warum Rathäuser Steuerexperten brauchen und welche Chancen im Vorsteuerabzug liegen.
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