Mein Name ist Frank Gerschau, 1970 in Gummersbach geboren, Vater von drei mittlerweile erwachsenden Kindern, geschieden und ledig und ich lebe seit 2013 in Köln. Nach meiner kaufmännischen Ausbildung (Groß- und Außenhandelskaufmann) und dem Zivildienst (Werkstatt für psychisch behinderte Menschen), habe ich mich beruflich immer mehr in Richtung Buchhaltung orientiert. 1994 wechselte ich zum Bonner Verein für gemeindenahe Psychiatrie und war dort 7 Jahre Sachbearbeiter in der Finanzbuchhaltung.
Im Jahr 2001 absolvierte ich erfolgreich den IHK-Bilanzbuchhalter (IHK zu Köln/ Zweigstelle Gummersbach) und wechselte zum Kreiskrankenhaus Gummersbach und begann meine Stelle als stellvertretender Abteilungsleiter der Finanzbuchhaltung.2011 habe ich den Bilanzbuchhalter IHK (Prüfung Stuttgart) noch zusätzlich gemacht, da in meiner zurückliegenden Bilanzbuchhalter-Ausbildung, aber auch in meiner täglichen Arbeitspraxis, viele Aspekte der internationalen Rechnungslegung zum Vorschein kamen, die mir bisher nicht bekannt waren. Es hat sich auch bewiesen, dass viele der internationalen Rechnungslegungsgrundsätze mittlerweile in nationales Recht/Gesetz Einfluss genommen haben, was für mich sehr von Vorteil war und ist.
Das Jahr 2020, das für uns alle mit Sicherheit in Erinnerung bleiben wird, war auch für mich ein Jahr der Erkenntnis und der Entscheidungen, so dass ich zum 01.12.2020 zur Stadt Overath wechselte, nachdem ich 19 Jahre beim Kreiskrankenhaus Gummersbach gearbeitet hatte. So schwer es mir dieser Wechsel fiel, vor allem aus persönlichen Gründen wegen den Kolleginnen und Kollegen, aber es war wichtig und richtig.
Bei der Stadt Overath bin ich für “steuerlichen Angelegenheiten” im Einsatz, ich bin der zentrale Ansprechpartner für sämtliche Mitarbeiter und Vorgesetzte, Betriebsprüfer, Wirtschaftsprüfer und sonstige externe Stellen, wenn es um das Gebiet der Steuer (Stadt als Steuerschuldner) geht.
Durch meine bisherige Ausbildungen und berufliche Laufbahnen habe ich mir habe ich mir ein breitgefächertes Wissen angeeignet, insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer, wenn es, wie in den Fällen vieler kommunaler Leistungen, wenn diese zukünftig nur in Teilen steuerpflichtig sind und was das im weiteren bedeutet für den Vorsteuerabzug
Manchmal ist einfacher in einem 100%ig steuerpflichtigen privaten Wirtschaftsbetrieb zu arbeiten, denn da muss nicht stets überlegt werden, ob eine Leistung umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht. Sie ist es dort immer.
Einen großen Anteil meiner Aufgaben bei der Stadt Overath nimmt derzeit die Vorbereitung und Organisation der Einführung des § 2b UStG ein und die damit einhergehenden Veränderungen durch die Umsatzbesteuerung (ab 2023) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)
- kleinteilige Bestandsaufnahme mittels GemPro-Erfassungstabelle (nach Konten/Kostenstellen/Auftragsobjekte)
- Gewonnene Erkenntnisse selektieren und strukturieren, zusammenzufassen und bewerten
- Die im Anschluss erstellte Fallsammlung, wird jetzt aktuell (05.05.2021) im Intranet der Stadt Overath veröffentlicht
- Mit sämtlichen Amtsleitern werden bald dann weitere Termine folgen, da gewisse Anpassungen vorzunehmen sind, die sich bei der Erstellung der Fallsammlung als notwendig zeigten, wie z.B. Satzungsänderungen, Vertragsanpassungen, Gebührenanpassungen, technische Anpassung (Registrierkassen, Software etc.)
Dabei sollen sich die Themen auch gerne noch ausweiten und insgesamt den Bereich der Finanzbuchhaltung von Kommunen berühren.
Gedankenaustausch, Tipps und Tricks, und noch vieles mehr kann man sich vorstellen. Es liegt an uns.
Ich werde damit beginnen und hoffe, dass sich viele mir anschließen werden.
Ich würde mich sehr freuen, wenn auch Sie ein Teil dieser Community sein möchten, Sie ihre Ideen mit anderen Teilen würden und auch Anregungen hieraus bekommen. Je aktiver desto besser.
Auf viele Schultern verteilt sich die Last bekanntlich am besten.
PS: in Planung sind: ein Forum (für offene und alle möglichen Fragen), eine Strukturierung der Beiträge nach Themen.
Aktuell (05.05.2021) finden Sie hier lediglich eine PDF-Datei, die größtenteils aus der von mir erstellten Fallsammlung der Leistungen Stadt Overath inkl. umsatzsteuerlichen Beurteilung § 2b UStG.
Die bereits hochgeladene Fallsammlung ist lediglich mit Stand 30.04.2021 als “Zwischenergebnis” zu verstehen und erweitert sich inhaltlich noch um einiges mehr.
An dieser Stelle der wichtige Hinweis: Die Veröffentlichung der Fallsammlung wurde ausdrücklich durch die Kämmerin der Stadt Overath, Frau Stölting, genehmigt, insbesondere weil keine spezifischen Daten zur Stadt Overath hier ungewollt veröffentlicht werden.
Falls Ihnen jedoch schon jetzt große Fehler auffallen sollten, geben Sie mir bitte Rückmeldung oder schreiben das einfach in die Kontakte.
Euer Frank Gerschau