Mit § 2b UStG beginnt für Städte und Gemeinden eine neue Ära der Besteuerung.
Statt automatisch steuerfrei zu sein, gelten öffentliche Einrichtungen künftig grundsätzlich als Unternehmer – und müssen wie private Unternehmen Umsatzsteuer abführen.
Das Video „Eine neue Steuerrealität – § 2b UStG – Überblick“ erklärt:
- warum die EU gleiche Wettbewerbsbedingungen fordert,
- wie die Abgrenzung zwischen hoheitlicher Aufgabe und wirtschaftlicher Tätigkeit funktioniert,
- welche Auswirkungen die Reform für Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger haben wird,
- und wieso der Vorsteuerabzug für Kommunen auch große Chancen eröffnet.
📅 Wichtig: Nach mehrfachen Verschiebungen endet die Übergangsfrist 2026. Ab 2027 gilt § 2b UStG verbindlich für alle Körperschaften des öffentlichen Rechts.