Eine neue Steuerrealität: Was § 2b UStG für Kommunen ab 2027 bedeutet

§ 2b UStG Begriffsdefinitionen Steuer Umsatzsteuer

Mit § 2b UStG beginnt für Städte und Gemeinden eine neue Ära der Besteuerung.
Statt automatisch steuerfrei zu sein, gelten öffentliche Einrichtungen künftig grundsätzlich als Unternehmer – und müssen wie private Unternehmen Umsatzsteuer abführen.

Das Video „Eine neue Steuerrealität – § 2b UStG – Überblick“ erklärt:

  • warum die EU gleiche Wettbewerbsbedingungen fordert,
  • wie die Abgrenzung zwischen hoheitlicher Aufgabe und wirtschaftlicher Tätigkeit funktioniert,
  • welche Auswirkungen die Reform für Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger haben wird,
  • und wieso der Vorsteuerabzug für Kommunen auch große Chancen eröffnet.

📅 Wichtig: Nach mehrfachen Verschiebungen endet die Übergangsfrist 2026. Ab 2027 gilt § 2b UStG verbindlich für alle Körperschaften des öffentlichen Rechts.

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