TCMS Verfahrensdokumentation für Kommunen: Vertragsmanagement mit § 2b UStG sicher umsetzen

Kommunale Körperschaften stehen spätestens ab dem 01.01.2027 vor der verbindlichen Anwendung des § 2b UStG (Optionsphase bis 31.12.2026). Damit Vertragsabschlüsse steuerlich sauber ablaufen und Prüfungen jederzeit bestanden werden, braucht es klare Rollen, einen verbindlichen Workflow und ein zentrales Vertragsregister.

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TCMS – Dienstanweisung Steuern der Stadtverwaltung MUSTERSTADT (als Muster/Vorschlag/Vorlage)

Über folgenden Link können Sie sich als Muster-Vorschlag einer TCMS (Tax Compliance Management System) „Dienstanweisung Steuern der Stadtverwaltung MUSTER-Stadt“ gerne einmal ansehen und als Anregung im eigenen Bereich berücksichtigen.

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