Eine neue Steuerrealität: Was § 2b UStG für Kommunen ab 2027 bedeutet
Mit § 2b UStG beginnt für Städte und Gemeinden eine neue Ära der Besteuerung.
Statt automatisch steuerfrei zu sein, gelten öffentliche Einrichtungen künftig grundsätzlich als Unternehmer – und müssen wie private Unternehmen Umsatzsteuer abführen.