Aktuell: Auswirkungen des Koalitionsbruchs auf die Verlängerung der Übergangsfrist für § 2b UStG?
Auswirkungen des Koalitionsbruchs auf die Verlängerung der Übergangsfrist für § 2b UStG
Handlungsempfehlungen
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Auswirkungen des Koalitionsbruchs auf die Verlängerung der Übergangsfrist für § 2b UStG
Handlungsempfehlungen
Speziell für die komplexen Anforderungen des § 2b des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG) sowie für allgemeine Umsatzsteuerfragen wurde ein einzigartiger Beratungsdienst auf der Plattform ChatGPT von OpenAI eingerichtet
weiterlesenNach einer Verlautbarung des Deutschen Städtetags vom 15.11.2022 plant das BMF, die zwingende Erstanwendung des § 2b UStG auf den 01.01.2025 zu verschieben. Die Umsetzung soll im Jahressteuergesetz 2022 erfolgen.
weiterlesenDiese Fallsammlung als Beispiel für das § 2b UstG Prüfschema ist praxisnah und berücksichtigt so gut wie alle Leistungsbereiche einer durchschnittlichen Kommune.
weiterlesenEine mögliche Intension des deutschen Gesetzgebers war es, die interkommunale Zusammenarbeit zu erhalten und nicht an einer Ver(s)teuerung in Höhe von 19 % scheitern zu lassen.
weiterlesenObjektive Steuerbarkeit der Leistung und Steuerbefreiung – Eine Steuerbefreiung komme nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht
weiterlesen§ 2b UStG – Linksammlung zur Umsatzbesteuerung von Kommunen BMF-Schreiben v. 16.12.2016 : Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand; Anwendungsfragen des § 2b UStG BMF-Schreiben v. 14.11.2019 : Umsatzsteuer; Gesonderte Prüfung möglicher größerer Wettbewerbsverzerrungen bei§ 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG BMF-Schreiben v. 23.11.2020 : Anwendungsfragen des § 2b UStG in Zusammenhang mit dem Friedhofs- und […]
weiterlesenAn dieser Stelle werden die Arbeitshilfen, die Sie u.U. bereits ohnehin im Einsatz haben, zentral gesammelt
weiterlesenDurch Artikel 12 des Steueränderungsgesetzes 2015 vom 02.11.2015 (BGBl. I S. 1834) wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) neu gefasst. § 2 Abs. 3 UStG wurde aufgehoben und § 2b neu in das Umsatzsteuergesetz eingefügt. Die Änderungen traten zum 01.01.2017 in Kraft.
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