NEWS! Optionsfristverlängerung steht nichts mehr im Wege!

Inzwischen hat der Bundesrat in seiner 1049. Sitzung am 22. November 2024 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 18. Oktober 2024 verabschiedeten Gesetz zuzustimmen( vgl. Bundesrat Drs. 529/24 ). Der erneuten Optionsfristverlängerung steht damit nun nichtsmehr im Wege. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden.

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TCMS – Dienstanweisung Steuern der Stadtverwaltung MUSTERSTADT (als Muster/Vorschlag/Vorlage)

Über folgenden Link können Sie sich als Muster-Vorschlag einer TCMS (Tax Compliance Management System) „Dienstanweisung Steuern der Stadtverwaltung MUSTER-Stadt“ gerne einmal ansehen und als Anregung im eigenen Bereich berücksichtigen.

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