TCMS Verfahrensdokumentation für Kommunen: Vertragsmanagement mit § 2b UStG sicher umsetzen

Kommunale Körperschaften stehen spätestens ab dem 01.01.2027 vor der verbindlichen Anwendung des § 2b UStG (Optionsphase bis 31.12.2026). Damit Vertragsabschlüsse steuerlich sauber ablaufen und Prüfungen jederzeit bestanden werden, braucht es klare Rollen, einen verbindlichen Workflow und ein zentrales Vertragsregister.

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NEWS! Optionsfristverlängerung steht nichts mehr im Wege!

Inzwischen hat der Bundesrat in seiner 1049. Sitzung am 22. November 2024 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 18. Oktober 2024 verabschiedeten Gesetz zuzustimmen( vgl. Bundesrat Drs. 529/24 ). Der erneuten Optionsfristverlängerung steht damit nun nichtsmehr im Wege. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden.

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